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Bodenpflege für eine lange Lebensdauer

Foto Bodenpflege

Mit der richtigen Pflege bleibt Ihr neuer Bodenbelag lange schön und widerstandsfähig. Wir geben Ihnen gerne hilfreiche Tipps zur Reinigung und Pflege.

Grundreinigung bei Bedarf: Neue oder stark verschmutzte, nassreinigungsgeeignete Böden sollten grundgereinigt werden. So lassen sich Rückstände wie Fett, alte Pflegemittel, Beschichtungen und Baustaub entfernen. Wie oft eine Grundreinigung sinnvoll ist, hängt vom Bodenbelag und dem Verschmutzungsgrad ab.

Erstreinigung vor der Nutzung: Vor der ersten Begehung empfiehlt sich eine geeignete Erstreinigung. Sie unterstützt den Werterhalt und kann die Lebensdauer des Bodenbelags verlängern. Laminat und Parkett sind davon ausgenommen – sie sollten nicht nass grundgereinigt werden.

Pflege passend zum Boden wählen: Moderne Reinigungs- und Pflegemittel erleichtern die regelmäßige Bodenpflege. Entscheidend ist, dass die Produkte auf den jeweiligen Bodenbelag und dessen Oberfläche abgestimmt sind. Wir beraten Sie gerne unverbindlich zur passenden Reinigung und Pflege für Ihren Boden.

Tipp für matte und strukturierte Böden: Matte Bodenbeläge benötigen häufig mehrere Behandlungen mit einem geeigneten Pflegemittel. Gumminoppenbeläge, Treppen und rustikale Steinböden mit poröser Oberfläche, beispielsweise Klinker, sollten mit Pflegemitteln für seidenmatten Glanz gepflegt werden. Hochglänzende Pflegemittel sind für solche Oberflächen ungeeignet.

Steuerbonus und Fördermittel

Renovierungs- und Modernisierungsarbeiten durch einen Handwerksbetrieb können unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich begünstigt sein. Dazu zählen zum Beispiel Malerarbeiten im Innen- und Außenbereich, wenn sie als begünstigte Handwerkerleistung anerkannt werden. Welche Steuerermäßigung oder Förderung für Ihr Projekt infrage kommt, hängt von den jeweils geltenden gesetzlichen Vorgaben ab.

Für den Steuerbonus auf Handwerkerleistungen müssen die Arbeiten in der Regel in Ihrem Haushalt ausgeführt und die Arbeitskosten auf der Rechnung gesondert ausgewiesen werden. Auch die Zahlung muss nachweisbar sein. Bewahren Sie deshalb Ihre Rechnung und den Überweisungsnachweis sorgfältig auf. Ob und in welcher Höhe Sie Kosten steuerlich geltend machen können, entscheidet das Finanzamt.

Für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen können außerdem Förderprogramme infrage kommen. Die Voraussetzungen und verfügbaren Fördermittel unterscheiden sich je nach Vorhaben und können sich ändern.

Beratung zu Fördermöglichkeiten bei Malerarbeiten und Bodenlegearbeiten

Sie planen eine Renovierung oder Modernisierung? Sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gerne zu den passenden Maler- und Bodenlegearbeiten und unterstützen Sie dabei, mögliche Fördermittel und steuerliche Vorteile für Ihr Projekt im Blick zu behalten.

Mit professionell ausgeführten Arbeiten durch unseren Meisterbetrieb tragen Sie zum Werterhalt und zur optischen Aufwertung Ihrer Immobilie bei – und können, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind, mögliche Förder- und Steuervorteile nutzen.

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