Im Rahmen des Konjunkturpaketes der Bundesregierung wurden diverse Maßnahmen verabschiedet, die Ihnen einen Vorteil beim Bauprojekt bringen können.
Handwerkerleistungen und haushaltsnahe Dienstleistungen
Im Rahmen des Konjunkturpaketes der Bundesregierung wurden diverse Maßnahmen verabschiedet, die Ihnen einen Vorteil beim Bauprojekt bringen können.
Beispielsweise wurde der Steuerbonus für Handwerkerleistungen und haushaltsnahe Dienstleistungen jeweils auf 1.200 Euro erhöht. Im Folgenden zeigen wir Ihnen die möglichen Szenarien.
Sie haben die Möglichkeit bis zu 1.200 Euro pro Jahr und Haushalt für erbrachte Handwerkerleistungen anerkennen zu lassen (Arbeitskosten inbegriffen). Selbstverständlich bildet die korrekte Rechnungserstellung die Basis für diesen Steuervorteil. Reichen Sie Ihre Rechnung von Maler Kopf inklusive Überweisungsnachweis beim Finanzamt ein und sichern Sie sich Ihren Steuerbonus.
Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen sind dabei begünstigt. Selbstverständlich muss die Erledigung der Arbeiten bei Ihnen vor Ort erfolgen. Handwerkerleistungen, die keine Renovierungs- oder Modernisierungsmaßnahmen sind, können eventuell als haushaltsnahe Dienstleistungen geltend gemacht werden.
Fördermittel auch für Ihre Modernisierungs-
maßnahme
Kommen Sie auf uns zu, denn wir beraten Sie gerne bezüglich der Fördermöglichkeiten für Ihr Projekt! Aufgrund unserer Erfahrung wissen wir, welche Fördermittel und Steuerboni für Sie interessant sind und realisiert werden können.
Dabei erreichen wir für Sie folgenden Mehrwert:
Eine professionell ausgeführte Arbeit an Ihrem Eigenheim, welche Werterhalt und Wertsteigerung der Immobilie begünstigt und gleichzeitig
Steuerboni und Fördermittel nutzt.